Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Brille?

Wer eine neue Brille kaufen möchte, fragt sich natürlich: wer übernimmt die Kosten? Was zahlt meine Krankenkasse? Denn die Preise für Brillen sind dank zahlreicher Online-Optiker zwar leicht rückläufig, aber dennoch sind Brillen nicht aus der Portokasse zu bezahlen: Im Schnitt kosten eine Einstärkenbrille über 200 Euro, eine Gleitsichtbrille sogar über 900 Euro. Mehr dazu siehe: Was kostet eine Brille?

Viele ältere Menschen können sich noch an Zeiten erinnern, zu denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brille - zumindest anteilig - übernahmen. Diese Zeiten sind allerdings vorbei.

Am 1. Januar 2004 trat eine von der Rot-Grünen-Bundesregierung unter Gerhard Schröder initiierten Gesetzesnovelle in Kraft, nach der Brillen nicht mehr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören (damals wurde z.B. auch die Praxisgebühr eingeführt). Ziel war es, die Leistungen der Krankenkassen zu reduzieren, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten. Seither übernehmen die Krankenkassen nur noch in einigen wenigen Ausnahmen die Kosten. Dabei gilt eine sehr differenzierte Gebührenordnung. Grundsätzlich werden nur noch die Kosten für die Brillengläser bezuschusst, nicht mehr die Brillengestelle.

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine neue Brille?
Neue Brille? Was zahlt die Krankenkasse?
  • Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Brille, wenn sich ohne Sehhilfe eine Verschlechterung der Sehkraft im Alter abzeichnet (was praktisch immer der Fall ist).
  • Bei Jugendlichen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr übernimmt die Kasse dann die Kosten für die Gläser, wenn sie von einem Arzt aus medizinischen Gründen verschrieben wird ("Brille auf Rezept"). Für den Sport-Unterricht können sogar Kunststoffgläser verschrieben werden, die Kasse übernimmt dann auch diese zusätzlichen Kosten.
  • Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen (§ 33 Abs. 2 SGB V).
  • Für alle vorgenannten Ausnahmen gilt: Wer keine Brille tragen möchte, kann auch auf Kontaktlinsen zurückgreifen. Kosten für Kontaktlinsen werden allerdings nur in Höhe vergleichbaren Brillengläser bezuschusst. Für Pflegemittel zahlt die Krankenkasse nichts hinzu.

Die Kosten für eine Augenuntersuchung übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Wenn man Beschwerden hat, hat man in unserem Krankenversicherungssystem das Anrecht auf einen kostenlosen Arztbesuch. (Siehe auch: kostenloser Online Sehtest)

Für Erwachsene bietet es sich daher an, über eine Brillen-Zusatzversicherung nachzudenken. Aber auch hier gilt: erst einmal gründlich informieren und durchrechnen. Eine Brillenversicherung lohnt sich in manchen Fällen nicht.

Im Zweifelsfall rufen Sie einfach mal bei Ihrer Krankenversicherung an. Die haben alle eine kostenlose Hotline, die genau für solchen individuellen Fragen zur Verfügung steht. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland mit Nummer der Service-Hotline sowie Link zur Homepage.

Die Krankenkasse übernimmt nur in seltenen Fällen die Kosten für eine neue Brille. Welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, können Sie hier nachlesen.

Bis zum Jahr 2003 zahlte die Krankenkasse noch jede gesundheitlich notwendige Brille. Heutzutage müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen, um Kosten für eine Sehhilfe erstattet zu bekommen. Zum Beispiel muss die Sehleistung so stark eingeschränkt sein, dass der Alltag für die jeweilige Person nicht mehr gefahrlos zu meistern ist.

Neue Brille: Ab wann Krankenkassen die Kosten übernehmen

Wann die Kosten für eine Brille von der Krankenkasse* übernommen werden, ist im § 33 Abs. 2 Nr. 2 des 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt:

  • bei Kurz- oder Weitsichtigkeit mit Korrektionswerten von mehr als 6,00 Dioptrien 
  • bei einer Hornhautverkrümmung mit Korrektionswerten von mehr als 4,00 Dioptrien 
  • bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehfähigkeit von maximal 30 Prozent möglich macht

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Um einen Teil der Kosten von der Krankenkasse zurückzuerhalten, müssen Sie ein Rezept des Augenarztes vorlegen können. Eine Messung durch einen Optiker ist nicht ausreichend, wie die Verbraucherzentrale informiert. Eine Ausnahme hiervon besteht für Jugendliche ab 15 Jahren bis zum 18. Geburtstag. Sie dürfen Ihre Brillengläser direkt beim Optiker beziehen.

Insgesamt ist zu beachten: Die Krankenkasse kommt nur für die Gläser auf, nicht für die Brillenfassung. Es werden nur Festbeträge für Standardgläser gezahlt. Sobald höherwertige oder entspiegelte Gläser gekauft werden, muss der Versicherte die Kosten meistens selbst übernehmen.

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Wie viel der Brillenkosten übernimmt die Krankenkasse?

Krankenkassen haben Verträge mit verschiedenen Optikern, die direkt mit der Kasse abrechnen. Auf dieser Grundlage werden die Kosten in der Regel bis zur Höhe des vereinbarten Preises beziehungsweise des Festbetrags übernommen. Die Festbeträge für Brillengläser liegen laut Verbraucherzentrale zwischen 10 und 114 Euro. Für Versicherte wird aber immer noch eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises fällig – es werden mindestens fünf und höchstens zehn Euro fällig. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Wie viele Brillen zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt, wenn Sie eine Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien haben. Ebenso bei einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und soweit Ihre maximale Sehkraft unter 30% liegt. Die Kosten für Kontaktlinsen werden nur in Ausnahmefällen von der Kasse übernommen.

Wann übernimmt die Krankenkasse eine neue Brille?

In drei Fällen wird deine Brille von der Krankenkasse übernommen: bei Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien und wenn nur noch eine maximale Sehkraft von unter 30 % vorliegt.

Wann bekommt man eine Brille auf Rezept?

Folgende Personengruppen erfüllen die Voraussetzungen für eine Brille auf Rezept: Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien. Erwachsene mit einer Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien. Erwachsene mit einer maximalen Sehfähigkeit von 30 Prozent mit Sehhilfe.

Warum übernehmen Krankenkassen keine Brille?

Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur mineralische Brillengläser, also Brillengläser aus „echtem Glas“. Die Kosten für Kunststoffgläser übernimmt die Krankenkasse bei Erwachsenen nur im Ausnahmefall, wenn sie medizinisch zwingend notwendig sind.