Sie parken auf einem privatparkplatz zettel

Ob Sie Besitzer eines Geschäfts mit großem Parkplatz sind oder Ihnen nur ein einfaches Eigenheim mit Garage und dazugehöriger Auffahrt gehört: es ist immer ärgerlich, wenn fremde Autofahrer dort ohne Ihre Erlaubnis ihren Wagen parken. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Verwandtschaft zum Abendessen eingeladen, oder zahlende Kundschaft möchte bei Ihnen einkaufen, und die dringend benötigten Stellplätze sind belegt. Wie gut, dass der Parkplatz Ihr Eigentum ist und Sie das fremde Fahrzeug von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen dürfen.

Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. d

Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.

FAQ: Falschparker vom Parkplatz abschleppen lassen

Darf die Polizei Falschparker von Privatparkplätzen abschleppen lassen?

Nein. Auf Privatparkplätzen ist die Polizei nicht zuständig. Sie kann allerdings über das Kennzeichen den Fahrer ermitteln und ihn telefonisch zum Umparken auffordern.

Darf ich selbst Falschparker von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Ja. Allerdings sollten Sie den Falschparker auch selbst dokumentieren, um ggf. zu beweisen, dass eine Notwendigkeit zum Abschleppen bestand.

Wer bezahlt die Abschleppkosten?

In der Regel hat diese derjenige zu zahlen, der falsch parkte.

Im Video: Falschparker abschleppen lassen

Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.

Wie machen Sie Ihren Privatparkplatz kenntlich?

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Dazu können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches die Bedingungen klarstellt, unter denen auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge abgestellt werden dürfen:

Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.

  • Nur eine bestimmte Personengruppe darf auf Ihrem Parkplatz parken, wie beispielsweise Kunden Ihres Geschäftes oder Anlieger
  • Nur zu einer bestimmten Tageszeit steht Ihr Parkplatz anderen Personen zur Verfügung
  • Nutzer des Parkplatzes dürfen nur für eine bestimmte Dauer dort parken, und müssen eine Parkscheibe verwenden
  • Ein kostenpflichtiger Parkschein ist die Voraussetzung dafür, Ihren Parkplatz zu nutzen

Sämtliche Fahrzeuge, die sich nicht an Ihre Regeln halten, dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen. Ein Zusatzschild, welches darauf hinweist, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist am Privatparkplatz nicht notwendig, obwohl es Ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen kann.

Kann die Polizei Autos von Ihrem Privatparkplatz abschleppen?

Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abschleppen zu lassen. Wenn Sie es mit einem Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zu tun haben, darf die Polizei lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und Ihn telefonisch darum bitten, sein Auto wegzufahren. Dies ist für den Falschparker sogar ein Glücksfall: Er bekommt dadurch die Chance, sich aus der Affäre zu ziehen, ohne Abschleppgebühren zu zahlen. Außerdem muss er den Wagen nicht erst von einem weit entfernten Stellplatz abholen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, den Umweg über die Polizei zu gehen, und dürfen das fremde Auto direkt von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Im öffentlichen Raum darf die Polizei Falschparker selbst abschleppen, zum Beispiel dann, wenn sie ihr Fahrzeug auf einem Gehweg oder vor einer Einfahrt parken. In diesen Fällen ist nämlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, was die Polizei verpflichtet, unmittelbar zu handeln. Für Parkverstöße im öffentlichen Raum wird ein Bußgeld fällig.

Wann dürfen Sie selbst aktiv werden?

Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.

Der Paragraph 859 Absatz 3 des BGB garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe, wenn ihm ein Teil des Grundstückes widerrechtlich entzogen wurde. Er darf sich seinem Besitz „durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen“, was konkret heißt, dass er das fremde Fahrzeug von seinem Privatparkplatz abschleppen lassen darf. Auch hier übertrug der BGH das allgemeine Gesetz mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Privatparkplätze. Doch alle Mittel dürfen Sie dabei nicht einsetzen. Versuchen Sie, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, damit er Ihnen eine Entschädigung zahlt, begehen Sie eine strafbare Nötigung.

Abschleppen vom Privatparkplatz: wie geht das genau?

Als erstes sollten Sie den Fahrer des Autos aufsuchen, sofern sein Aufenthaltsort bekannt ist, wie beispielsweise das Nachbargeschäft. Wäre die Suche der betreffenden Person jedoch mit zu hohem Aufwand verbunden, darf der Wagen des Falschparkers abgeschleppt werden, wozu Sie ein geeignetes Unternehmen beauftragen können. Vorher sollten Sie jedoch etwaige Schäden am Wagen mit Fotos dokumentieren. Ansonsten kann der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges Forderungen gegen Sie stellen, indem er behauptet, dass diese Schäden erst beim Abschleppen entstanden sind.

Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. Die Gebühren für den Abschleppdienst muss der Falschparker selbst bezahlen. Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). Es gibt vier Möglichkeiten, wie dies genau ablaufen kann:

  1. Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
  2. Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
  3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
  4. Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.

Da einige Abschleppunternehmen in der Vergangenheit überhöhte Gebühren verlangten, urteilte der BGH 2014, dass sich die Abschleppkosten fürs Falschparken an den ortsüblichen Gebühren orientieren müssen (V ZR 229/13). Die zulässigen Gebühren variieren dabei, abhängig von den Gerichtsurteilen der jeweiligen Städte.

Auch wenn der Falschparker das Auto bereits weggefahren hat, nachdem Sie den Abschleppwagen angefordert haben, muss er im Normalfall die Kosten bezahlen. Er ist für die Leerfahrt des Abschleppdienstes verantwortlich, da er sämtliche Kosten begleichen muss, die er selbst verursacht hat.

Können Sie einen Falschparker abmahnen?

Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.

Wenn Sie Grund zur Sorge haben, dass der Falschparker auf Ihren Privatparkplatz wiederholt zurückgreift, können Sie Ihn eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. Steht das Fahrzeug danach wieder auf Ihrem Privatparkplatz, muss der Halter eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Dadurch dürfte sich der Anreiz des Falschparkers, erneut auf Ihrem Grundstück zu parken, in Grenzen halten, und Ihre Parkplätze stehen auf Dauer Ihren Besuchern oder Kunden zur Verfügung.

Sie beantragen solch eine Unterlassungserklärung bei einem Anwalt, dem Sie das KfZ-Kennzeichen des falsch geparkten Fahrzeuges übermitteln müssen. Auch Belege für das Parkvergehen in Form von Fotos oder Zeugenaussagen sollten Sie mit einreichen. Bereits beim Aufsetzen dieser Erklärung werden Anwaltsgebühren fällig, welche der Halter des falsch geparkten Fahrzeuges übernehmen muss.

Wie kennzeichnet man Privatparkplatz?

Bei der Kennzeichnung von einem Privatparkplatz sollten Besitzer auf ein entsprechendes Schild zurückgreifen. Neben dem Hinweis, dass der Parkplatz in Privatbesitz ist, können sie darauf außerdem die dort geltenden Vorschriften erwähnen, wie z. B. die maximale Parkdauer oder die Nutzung einer Parkscheibe.

Wie schreibt man Privatparkplatz?

Privatparkplatz (Deutsch) Pri·vat·park·platz, Plural: Pri·vat·park·plät·ze. Aussprache: IPA: [pʁiˈvaːtpaʁkplat͡s]

Was passiert wenn man jemanden Zugeparkt?

Wer zugeparkt wurde, kann abschleppen lassen. Allerdings empfiehlt sich dies nicht in jeder Situation. Während in manchen Fällen ein Abschleppen unbedingt nötig ist, beispielsweise bei einer Feuerwehrzufahrt, kann nicht bei jedem Parkplatz, der zugeparkt ist, gleich der Abschleppdienst gerufen werden.

Wann ist jemand zugeparkt?

Wann spricht man von „zugeparkt“? Wird das Ausparken des eigenen Pkw aufgrund anderer Fahrzeuge verhindert, wurde man zugeparkt. Hierbei kann es sich sowohl um das Fahrzeug in zweiter Reihe handeln als auch um zu dicht stehende Fahrzeuge vor und hinter dem eigenen Auto.